Angst vor KI am Arbeitsplatz? Betriebsräte helfen!
Wie kann Künstliche Intelligenz reguliert werden? Und von wem? Das ist eine der wichtigsten Fragen unserer Zeit. Das scheint die EU-Kommission schon vor längerer Zeit erkannt zu haben und hatte eine Verordnung zum Thema in Auftrag gegeben, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist. Ziel waren einheitliche Regeln für alle KI-Eigentümer in der EU. Für den Einsatz von KI-Anwendungen wurde unter anderem eine Ampel entwickelt: Rot, also verboten, sind zum Beispiel KI-Systeme zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz, wie sie in Callcentern zum Einsatz kommen (könnten). Gelb bedeutet, dass Anwendungen stark reguliert werden müssen, Grün attestiert Unbedenklichkeit.
Doch wer kümmert sich um die richtige Einschätzung von Anwendungen und die Einhaltung
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