Bundesgerichtshof: 25 Gramm Cannabis je Mensch und nicht je Wohnsitz
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Seit April dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen. Diese Menge gilt aber pro Mensch und nicht pro Wohnung. Das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil klargestellt.