Urteil des Arbeitsgerichts Köln: Fristlose Kündigung trotz Betriebsratsamt (ChannelPartner)
Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt – auch nicht im Rahmen von Betriebsratstätigkeiten. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Köln festgestellt. Im Verfahren ging es um Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeiten außerhalb der persönlichen