Fleischhauer aus Mangel an Beweisen freigesprochen
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Aus Mangel an Beweisen wurde ein Fleischhauer am Landesgericht Steyr freigesprochen. Dem 47-Jährigen war vorgeworfen worden, Ferkel geschlachtet und die Papiere gefälscht zu haben. Doch es reichte nicht für eine Verurteilung. Ein Mitangeklagter wurde dagegen schuldig gesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.