Frau mit BMI von 58 bekommt recht: Fettleibigkeit kann für sich allein ein Grund für eine Invalidenrente sein
Wer übergewichtig ist, kann ja abnehmen: Dieser Grundsatz gilt nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtes nicht mehr. Personen mit schwerer Adipositas dürfen nun auf eine Rente pochen.