Waisenrente: Auch in Übergangszeiten besteht Anspruch (tz)
Ein volljähriges Waisenkind kann weiterhin Anspruch auf Waisenrente haben. Das gilt sogar für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsstationen - zumindest unter gewissen Umständen. Berlin - Kinder, die ein Elternteil oder sogar beide Eltern