Änderungen bei Vergütung der RSV-Prophylaxe beschlossen (aerzteblatt.de)
Berlin – Der Bewertungsausschuss hat den Abrechnungsausschluss bei der RSV-Prophylaxe bei Säuglingen aufgehoben. Demnach können Ärztinnen und Ärzte die Prophylaxe auch dann berechnen, wenn sie die Beratung bereits durchgeführt und abgerechnet