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Ноябрь
2024

Änderungen bei Vergütung der RSV-Prophylaxe beschlossen (aerzteblatt.de)

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Berlin – Der Bewertungsausschuss hat den Abrechnungsausschluss bei der RSV-Prophylaxe bei Säuglingen auf­gehoben. Demnach können Ärztinnen und Ärzte die Prophylaxe auch dann berechnen, wenn sie die Beratung bereits durchge­führt und abgerechnet