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Landgericht Frankfurt: Schüsse im Sozialamt: Täter zu Haftstrafe verurteilt

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Ein Mann läuft mit einem täuschend echt aussehenden Revolver durch die Behörde, bedroht Mitarbeiter und schießt auf sie. Nach einem Telefonat mit seiner Mutter ergibt er sich der Polizei.

Wegen eines Raubüberfalls in einem Frankfurter Sozialamt ist ein Mann zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Es handle sich um einen besonders schweren Raub, sagte die Vorsitzende Richterin im Frankfurter Landgericht bei ihrer Urteilsbegründung. Der heute 45-Jährige habe sich im Drogenrausch und damit in einem Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit befunden. Er war im Januar 2024 mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Pistole durch die Behörde gelaufen, hatte mindestens zweimal geschossen sowie mehrere Menschen mit der Waffe bedroht. 

Zuvor hatte er bei einem Sachbearbeiter Unterlagen abgeben wollen und diesen in der Behörde vom Empfang aus angerufen. Als dieser ihm sagte, er solle ihm dort die Unterlagen hinterlassen, zog er die Pistole und bedrohte mehrere Menschen. Dann fuhr er mit dem Aufzug in den zweiten Stock und schrie, er wolle Geld haben. In einem Büro mussten sich ein Mann und eine Frau hinknien. 

Telefonat mit der Mutter

Den Mann schlug er mit dem Revolver auf den Kopf. Obwohl sich dieser mit der Hand schützte, wurde er schwer verletzt. Aus den Portemonnaies der beiden nahm er insgesamt 45 Euro und eine EC-Karte, schließlich konnten der Mann und die Frau davonrennen. Der Täter schoss kurz darauf mindestens zweimal in Richtung weiterer Mitarbeiter der Behörde, getroffen wurde niemand. Nach einem Telefonat mit seiner Mutter stellte er sich der alarmierten Polizei.

"Was sie angerichtet haben!", sagte die Richterin zu dem verurteilten Mann. Die verängstigten und geschockten Zeugen würden heute noch mit dem Erlebnis kämpfen und hätten ihren Umgang mit den Klienten des Sozialamts verändert. Auch für die Polizisten, denen eine "Bedrohung mit Schusswaffe" gemeldet worden sei und die nicht gewusst hätten, ob sie ein Amokläufer erwarte, sei es ein einschneidendes Erlebnis gewesen. 

Aus Maßregelvollzug entlassen

Verurteilt wurde der Mann auch wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Er selbst hatte in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung gesagt: "Ich bereue jeden Tag meinen Aussetzer." Bereits vor acht Jahren hatte ein Gericht den Drogenabhängigen in den Maßregelvollzug geschickt, er wurde auf Bewährung entlassen und lebte im betreuten Wohnen.