Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Kirchensteuerregelung in Sachsen war verfassungswidrig
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Eine sächsische Kirchensteuerregelung hat laut Bundesverfassungsgericht heterosexuelle Ehepartner gegenüber homosexuellen Lebenspartnern benachteiligt. Der Freistaat muss rückwirkend nachbessern.