Urteil des Bundesgerichthofs: K.o.-Tropfen kein »gefährliches Werkzeug« (Spiegel)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Wer K.-o.-Tropfen einsetzt, um gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, benutzt dabei kein »gefährliches Werkzeug«. Diese Zuordnung ist im Strafrecht relevant, um die Höhe der