NÖ GR-Wahlen: Wahlvorschläge bis 6. Dezember
Für die niederösterreichischen Kommunalwahlen am 26. Jänner 2025 müssen bis spätestens 6. Dezember, 12.00 Uhr, die Wahlvorschläge am zuständigen Gemeindeamt eingebracht werden. Zu den Neuerungen zählt, dass die Stimmabgabe nur mehr mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde möglich ist. Zudem hat der nicht-amtliche Stimmzettel ausgedient, der in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt hatte.