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Nachbar beschwert sich wegen Waschmaschine – zurecht?

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Die Waschmaschine gehört zu den Alltagsgegenständen, doch manch ein Nachbar stört sich am Lärm. Wir verraten, ob seine Beschwerden erfolgreich sind. In einer idealen Welt herrscht zwischen Nachbarn Harmonie. Leider ist das oft nur ein Traum, denn sensible und lärmempfindliche Nachbarn können mit ihren ständigen Beschwerden für Ärger sorgen. Ist die Waschmaschine der Stein des Anstoßes, gilt es für Sie, einiges zu beachten. Ist die Waschmaschine eine Lärmbelästigung? Es gibt so manchen kuriosen Nachbarschaftsstreit und auch Entscheidungen durch Vermieter , die verwundern. Wenn sich Ihr Nachbar über die Waschmaschine beschwert, verfallen Sie nicht in Panik. Es gibt klare Regeln, was Sie dürfen und was nicht. Der Betrieb einer Waschmaschine in der Wohnung ist erlaubt, sofern Sie sich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Eine Lärmbelästigung durch die Maschine ist zwar möglich, muss von den Mitmietern aber akzeptiert werden. In juristischer Sprache ist hier von "sozialadäquater Lärmbelästigung" die Rede. Auch interessant: " Darf mir mein Nachbar das Vogelhäuschen verbieten? " Lesen Sie weiter: " Ist eine Kamera-Attrappe illegal? " Darf der Vermieter die Waschmaschine verbieten? Die Nutzung einer Waschmaschine in Ihrer Mietwohnung gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Voraussetzung ist, dass Sie das Gerät im Badezimmer oder in der Küche aufstellen. Das gilt auch dann, wenn es einen speziellen Waschraum im Keller gibt, den Sie theoretisch nutzen könnten. Eine Ausnahme stellt dar, wenn zu Beginn des Mietverhältnisses eine schriftliche Sonderregelung getroffen wurde. Aber auch hier hat der Vermieter keinen generellen Anspruch, dass Sie auf die Waschmaschine in Ihrer Wohnung verzichten. Sie sind lediglich verpflichtet, den Wasserzulauf und -ablauf zu sichern, um Gefahren durch austretendes Wasser zu minimieren. Zu welchen Zeiten darf ich Wäsche waschen? Abhängig vom Bundesland gelten in Mietshäusern gesetzliche Ruhezeiten. Halten Sie diese nicht ein, handelt es sich dabei oft um eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt fürs Bohren , fürs Rasenmähen, aber auch für Tätigkeiten wie Wäschewaschen. In den meisten Bundesländern ist haushaltsüblicher Lärm zwischen 07:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 und 22:00 Uhr (von Montag bis Samstag) erlaubt. Sonntags und feiertags gilt die gesetzliche Ruhezeit ganztags. Beim Wäschewaschen herrscht keine klare Einigkeit bezüglich Sonntagen. Es gibt kein grundsätzliches Verbot für die Nutzung der Maschine. Der Lärm gilt als bestimmungsgemäß für Mieträume. Stört es Ihre Nachbarn sehr, verzichten Sie des lieben Friedens Willen darauf.