1.858 Euro für Erstgespräch: Anwaltskanzlei darf man "gierig" nennen
WIEN. Eine Wiener Anwaltskanzlei ist am Landesgericht für Strafsachen mit einer Klage wegen übler Nachrede und Kreditschädigung gegen einen Ex-Klienten abgeblitzt, der die Sozietät in einer Google-Rezension als "gierig" bezeichnet hatte.