Grundsatzurteil: Kein Rote-Bete-Saft in Bio-Würsten
Nitrit darf die Wurst nicht enthalten, weil es ein Bio-Produkt ist. Unerlaubte Ersatzstoffe wie Rote-Bete-Dicksaft sind nun aber auch höchstrichterlich verboten.

Nitrit darf die Wurst nicht enthalten, weil es ein Bio-Produkt ist. Unerlaubte Ersatzstoffe wie Rote-Bete-Dicksaft sind nun aber auch höchstrichterlich verboten.