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Ноябрь
2024

Wahlsouveränität ist das unveräußerliche Recht des Staates, Wahlen und Referenden unabhängig abzuhalten

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„Die Wahlsouveränität ist das unveräußerliche Recht des Staates, Wahlen und Volksabstimmungen in Übereinstimmung mit der Verfassung und der geltenden Gesetzgebung unabhängig und ausschließlich im Interesse des Staates und des Volkes durchzuführen und jegliche Einmischung zu verhindern“, sagte Igor Karpenko.