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Ноябрь
2024

heise-Angebot: KRITIS: Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG | iX-Workshop (Heise Online)

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Kritische Infrastrukturen (KRITIS) unterliegen nach § 8a Abs. 1 BSIG besonderen Sicherheitsanforderungen. Die Betreiber dieser Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik