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Kinderbetreuung: Land setzt auf zusätzliches Kita-Personal

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In manchen Kitas können in Sachsen-Anhalt zusätzliche Kräfte zum Einsatz kommen, das Land stockt Stellen auf. Auch an der vieldiskutierten Geschwisterkindregelung soll festgehalten werden.

Die Landesregierung will Kitas mit besonderen Bedarfen in Sachsen-Anhalt gezielt unterstützen. Das Personal solle in diesem Bereich von 150 auf 255 Vollzeitstellen aufgestockt werden, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) nach der Kabinettssitzung. So können etwa Kitas unterstützt werden, in denen Kinder eine besondere Sprachförderung brauchen oder wo die Armutsquote hoch ist.

Die Stellen werden den Landkreisen zugewiesen, über die Verteilung entscheiden die Jugendämter. "Wir wollen gucken, dass wir immer da reingehen, wo wir besonderen Bedarf haben, wo wir auch wirklich merken, dass die Erzieherinnen und Erzieher dann auf dem Zahnfleisch gehen", sagte Grimm-Benne.

Wer eine Ausbildung zum Erzieher, Kinderpfleger oder Sozialassistenten absolviert, soll auch weiterhin kein Schulgeld zahlen müssen. Finanzielle Hürden dürften auf dem Ausbildungsweg keine Rolle spielen, so die SPD-Politikerin. Finanziert werden soll das Paket aus Mitteln des Bundes. Der Landtag muss darüber noch entscheiden.

Geschwisterkindregelung soll bleiben

Außerdem möchte das Land an der bisherigen Geschwisterkindregelung festhalten. Familien mit mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort zahlen aktuell nur für das älteste Kind. Mittel des Bundes, die ab 2026 dafür nicht mehr genutzt werden können und bisher bei der Geschwisterkindregelung noch zum Einsatz kommen, sollen dann aus dem Landeshaushalt kompensiert werden. Das seien rund 30 Millionen Euro pro Jahr. 

Im Landtag war zuletzt der Vorwurf erhoben worden, dass Eltern einen vergleichsweise günstigen Hortplatz für Grundschulkinder anmeldeten und gar nicht nutzten, jedoch durch die Anmeldung im Hort für das Geschwisterkind in der Kita nichts zahlen müssten. Deshalb wurde vorgeschlagen, dass Familien künftig nur für das jüngste Kind zahlen sollen.

Laut Grimm-Benne soll es jedoch bei der bisherigen Regelung bleiben. Damit Familien auch künftig von der Ermäßigung profitieren können, solle der Hortbesuch "regelmäßig" erfolgen, zwei Tage pro Woche, so Grimm-Benne. Kontrolliert werden könne das über die Anwesenheitslisten in den Einrichtungen.