Lehrer wollte seine E-Mail nicht auf der Schulhomepage: Höchstgericht ließ Pädagogen abblitzen
Ein Lehrer wollte verhindern, dass seine berufliche E-Mail-Adresse auf der Homepage der Schule steht. Laut Verwaltungsgerichtshof ist das aber wichtig und im öffentlichen Interesse. Denn eine direkte Kommunikationsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler sowie Eltern mit dem Lehrpersonal verringere den Verwaltungsaufwand der Schule und diene daher dem einwandfreien Betrieb der Schule. Der Schuldirektor ist nach der Entscheidung des Höchstgerichtes erleichtert.