NRW-Landtag stimmt zu: Kirchenvorstands-Arbeit wird neu geregelt (Kirche+Leben)
In NRW regelte bisher ein staatliches Gesetz von 1924, wie katholische Kirchengemeinden ihr Geld verwalten. Jetzt soll die Kirchenvorstands-Arbeit zeitgemäßer werden – nicht ganz ohne Kritik. Die Vermögensverwaltung der katholischen Kirchengemeinden