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Hundesteuer: Hundesteueraufkommen in MV erneut gestiegen

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Auch Vierbeiner sind steuerpflichtig, aber Herrchen und Frauchen übernehmen freundlicherweise die Rechnung. Viele Gemeinden freuen sich über steigende Einnahmen. Die Steuersätze sind unterschiedlich.

Die Hundesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 einen neuen Höchstwert von 7,5 Millionen Euro erzielt. Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern anlässlich des Welthundetages (10. Oktober) mitteilte, waren es 3,3 Prozent oder 239.000 Euro mehr als 2022. Das Aufkommen aus der Hundesteuer betrug damit 4,58 Euro je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner (2012 noch 3,16 Euro).

Das Hundesteuer-Aufkommen in MV weise laut Zahlen aus der Jahresrechnungsstatistik sowie der vierteljährlichen Kassenstatistik seit 2012 eine kontinuierliche jährliche Steigerung auf. Zwischen 2012 und 2023 erhöhten sich die Einnahmen aus der Hundesteuer den Angaben zufolge insgesamt um 47,2 Prozent.

Das Aufkommen variiere zwischen den Städten und Gemeinden innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns jedoch stark. So betrug der Wert je Einwohner in Löcknitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald lediglich 1,66 Euro, während er sich in Buschvitz im Landkreis Vorpommern-Rügen auf 20,85 Euro belief.

Gemeinden entscheiden über Hundesteuer 

Die Stadt Rostock bietet Hundebesitzer für den ersten Hund mit 108 Euro im Jahr zur Kasse. Für den zweiten Hund werden 144 Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund 168 Euro im Jahr fällig. Jeder gefährliche Hund kostet 1.000 Euro im Jahr an Hundesteuer. 

In Mecklenburg-Vorpommern können die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Derzeit wird sie nicht mehr in allen Kommunen erhoben. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.

Bundesweit erreichten die Hundesteuereinnahmen mit rund 421 Millionen Euro (plus 1,6 Prozent) 2023 erneut einen Höchststand. Es stehe jeder Kommune frei, in welcher Höhe die Hundesteuer erhoben werde und ob es Unterschiede bezüglich der Hunderasse und der Anzahl der Hunde gebe, erläuterte das Statistikamt. Dadurch sei es nicht möglich, aus der Hundesteuer direkt die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern gemeldeten Hunde abzuleiten.