OTC-Verkauf: EuGH-Urteil zu Amazon-Apotheken (Pharmazeutische Zeitung)
Wollen Apotheken Arzneimittel über Amazon verkaufen, müssen die Kunden vorab in die Verarbeitung ihrer Daten aktiv einwilligen. Das gilt auch für den Erwerb nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute