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Октябрь
2024

«Liebe Stimmbürgerinnen, liebe Stimmbürger»: Der Bundesrat darf weiterhin im Fernsehen auftreten

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Das Bundesgericht stützt die SRG: Das Vielfaltsgebot wird nicht verletzt, wenn sich Bundesräte vor eidgenössischen Abstimmungen ans Radio- oder Fernsehpublikum wenden.