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Октябрь
2024

Altersvorsorgedepot erklärt: 600 Euro staatliche Förderung für ETFs

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Nach der Riester-Rente soll ein neues Altersvorsorgedepot Bürgern bessere Renditechancen bieten – inklusive staatlicher Zuschüsse und Steuerbefreiungen. Jetzt gibt es einen Gesetzentwurf. Zieht man gut 20 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente Bilanz, so sind sich Finanzexperten einig: Das eigentliche Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken, hat die Riester-Rente verfehlt. Zu unflexibel, zu teuer, zu bürokratisch lauten die Kritikpunkte. Geht es nach Finanzminister Christian Lindner (FDP), soll sich genau das jetzt ändern. Eine neue, private Altersvorsorge soll her, flexibel, näher dran an der Lebensrealität, weniger bürokratisch, lohnender: ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Es ist die Idee, chancenreichere Anlagen am Kapitalmarkt mit höheren Renditen zu ermöglichen – und die nimmt nun konkrete Formen an. Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Reform der privaten Altersvorsorge ausformuliert. Wir zeigen, was demnach geplant ist. Neue private Altersvorsorge Die neue private Altersvorsorge soll am 1. Januar 2026 an den Start gehen. Bürger können nach bisherigem Stand dann zwischen einer neuen Riester-Rente und einem Altersvorsorgedepot wählen. Bisherige Riester-Sparer sollen wechseln dürfen. Die Reform der privaten Altersvorsorge ist nicht zu verwechseln mit den anstehenden Änderungen bei der gesetzlichen Rente , die um das sogenannte Generationenkapital (früher Aktienrente) ergänzt werden soll. Mehr dazu lesen Sie hier. Was ist das Altersvorsorgedepot? Beim Altersvorsorgedepot können Sparer Geld langfristig und breit gestreut an der Börse anlegen und haben so die Chance auf höhere Renditen. Beitragsgarantien auf das eingezahlte Kapital soll es – anders als beim aktuellen Riester – nicht geben. Man kann sagen: Erstmals soll es einen ETF-Sparplan geben, der in Form von Zulagen und/oder Steuervorteilen staatlich gefördert wird. Laut Lindner ein "Gamechanger". Wer sich für das Depot entscheidet, soll frei wählen können, worin er investieren möchte: Denkbar sind einzelne Aktien, Fonds oder auch ETFs . Sparer können etwa monatlich investieren, wie bei einem Sparplan, oder Wertpapiere einmalig kaufen. Lindner zufolge soll es eine Positivliste der Anlagen geben, die infrage kommen. Ausgeschlossen seien riskante Hebelprodukte (Derivate) und Kryptoinvestments. Lesen Sie hier, was Derivate sind. Lesen Sie auch: Was das Finanzministerium bereits preisgegeben hat In ETFs investieren für Anfänger: So einfach geht's Dem Gesetzentwurf zufolge soll jeder ins Altersvorsorgedepot eingezahlte Euro mit 20 Cent des Bundes bezuschusst werden – allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 3.000 Euro pro Jahr. Das entspricht 600 Euro Zulage pro Depotinhaber. Zum Vergleich: Die bisherige Grundzulage beträgt lediglich 175 Euro ( mehr dazu hier ). Ab 2030 soll der Höchstbetrag auf 3.500 Euro steigen. Aus dem Entwurf geht nicht hervor, ob es sich bei den 3.000 Euro beziehungsweise später 3.500 Euro pro Jahr nur um eine Höchstgrenze für die Förderung handelt oder auch um einen Deckel für die Einzahlungen. Haben Sie Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, sind den Plänen zufolge weitere 25 Cent pro eingezahltem Euro vom Staat drin. Hier liegt die Fördergrenze allerdings schon bei 1.200 Euro pro Jahr. Maximal sind so 300 Euro staatlicher Förderung pro Kind möglich. Diesen Betrag gibt es auch bei der bisherigen Riester-Rente für ab 2008 geborene Kinder. Gänzlich neu ist die Förderung für Geringverdiener: Wer nicht mehr als 26.250 Euro im Jahr verdient, soll von einem Bonus in Höhe von 175 Euro profitieren. Auch für junge Menschen ist eine Verbesserung geplant. Wer schon vor dem 25. Lebensjahr mit dem Altersvorsorgedepot beginnt, kann drei Jahre lang jeweils 200 Euro erhalten – insgesamt also noch einmal 600 Euro. Bisher liegt der Berufseinsteiger-Bonus bei einmalig 200 Euro. Die neue Förderung sollen auch Studierende und Menschen ohne Job bekommen können. Grundsätzlich gilt: Jeder, der von der staatlichen Förderung profitieren möchte, soll mindestens 120 Euro im Jahr auf sein Altersvorsorgedepot einzahlen müssen. Bisher galt ein sogenannter Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr. Was gilt bei der Steuer? Wer rein privat einen ETF-Sparplan führt, muss die Gewinne daraus versteuern. Gleiches gilt, wenn Sie Wertpapiere verkaufen. Beim Altersvorsorgedepot soll das nicht der Fall sein. Sparer müssten dann also weder eine Vorabpauschale auf ETF-Kursgewinne zahlen noch 25 Prozent Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Wertpapierverkäufen. Dadurch schlägt der Zinseszinseffekt noch stärker zu Buche. Lesen Sie hier, wie Steuern auf ETF-Sparpläne normalerweise funktionieren. Das Geld muss allerdings im Depot bleiben; Sparer können es nicht vorher auflösen. Entnehmen Sie später Geld aus Ihrem Altersvorsorgedepot, wird auf diese Auszahlungen Einkommensteuer fällig. Diese nachgelagerte Besteuerung wirkt sich aber in der Regel günstiger aus, als wenn Sie direkt hätten Steuern zahlen müssen. Denn der Steuersatz ist im Alter normalerweise geringer, weil Ihr Einkommen niedriger ist. Laut dem Gesetzentwurf sollen Sparer in der Ansparphase sowohl ihren Eigenanteil als auch die Zulagen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. Das mindert Ihre Steuerlast. Auch hier gilt wieder die Höchstgrenze von zunächst 3.000 Euro pro Jahr. Bei den bisherigen Riester-Verträgen liegt die Grenze für absetzbare Sonderausgaben bereits bei 2.100 Euro. Sie soll aber auch für Altverträge angepasst werden. Lesen Sie auch: Warum bei der Altersvorsorge bald alles besser wird Generationenkapital: Rettet diese Frau die Rente? Wie komme ich an das Geld? Die Pläne des Finanzministeriums sehen vor, dass Sie frühstens mit 65 Jahren Geld aus dem Altersvorsorgedepot entnehmen können. Das sind drei Jahre später als beim derzeitigen Riester – für Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, sogar fünf Jahre später. In der Diskussion steht, dass Sparer das Geld mit 65 nicht entnehmen müssen, sondern mit der Entnahme noch warten können. So könnten Sie die Kapitalbildung verlängern. Mit Rentenbeginn sollen Sie zudem die Wahl haben zwischen einer lebenslangen Rente und einem Entnahmeplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Um Anreize fürs Sparen auch im Alter zu setzen, wurde diskutiert, das Sparvermögen im Altersvorsorgedepot vererbbar zu machen. Dazu wurden im Gesetzentwurf jedoch keine Angaben gemacht. Bei einem rein privaten ETF-Depot ist Vererben möglich. Lesen Sie hier, warum sich ETFs auch noch für Rentner lohnen. Welche Alternative zum Altersvorsorgedepot gibt es? Sparer sollen sich auch nach der Reform der geförderten Altersvorsorge für eine Versicherungslösung entscheiden können: Zusätzlich zu Verträgen mit 100 Prozent Garantie über die eingezahlten Beträge soll es dann auch Verträge geben, die "nur" 80 Prozent des eingezahlten Kapitals garantieren. Das soll auch bei Versicherungsprodukten die Chance auf höhere Renditen steigern, weil die Versicherungen einen größeren Anteil der Einzahlungen am Aktienmarkt anlegen können. Zusätzlich soll die Verrentung bis ans Lebensende vom Zwang zur Wahl übergehen. Heißt: Wie beim Altersvorsorgedepot kann ein Sparer zu Beginn der Rentenphase entscheiden, ob er einen Teil seines Ersparten wie bislang einer Rentenversicherung überträgt, die dann eine lebenslange Rente zahlt – oder ob er sich für einen Entnahmeplan entscheidet, der regelmäßig Geld aus dem Kapitalstock entnimmt. Welche Verträge die Finanzindustrie konkret anbieten wird, ist noch nicht bekannt. Denkbar sind konservative, staatlich geförderte Rentenversicherungen wie auch Fondssparpläne mit reduzierter Garantie. Vertragspartner könnten also die großen Versicherungskonzerne sein, aber auch Fondsgesellschaften wie DWS oder Union Investment. Wichtig: Bisherige Riester-Sparer sollen nach der Idee der FDP zum neuen Modell wechseln können. Unterschied zur bisherigen Riester-Rente im Überblick Kommt die Reform der privaten Altersvorsorge wie geplant, bringt sie gleich mehrere Neuerungen mit sich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick: Neue Riester-Rente Alte Riester-Rente Beitragsgarantie 80 Prozent bei Versicherungslösung, 0 Prozent beim Altersvorsorgedepot 100 Prozent Steuerlich geförderter Höchstbetrag 3.000 Euro pro Jahr, ab 2030 3.500 Euro 2.100 Euro pro Jahr Mindestbetrag für Einzahlungen 120 Euro pro Jahr 60 Euro pro Jahr Zulagen Pro eingezahltem Euro 20 Cent Grundförderung (maximal 600 Euro pro Jahr), 25 Cent Kinderzulage (maximal 300 Euro pro Kind), 175 Euro pro Jahr für Geringverdiener, bis zu 600 Euro Berufseinsteiger-Bonus 175 Euro Grundzulage pro Jahr, 300 Euro Kinderzulage für nach 2008 geborene Kinder, 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder, einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus, keine spezielle Förderung für Geringverdiener Alter der frühestmöglichen Entnahme 65 Jahre 63 Jahre bzw. 60 Jahre für vor 2012 abgeschlossene Verträge Auszahlphase Wahl zwischen lebenslanger Rente und Entnahmeplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr Verpflichtende lebenslange Rente Für wen lohnt sich die neue private Altersvorsorge? Da die gesetzliche Rente allein nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter zu halten, ist jeder gut beraten, zusätzlich vorzusorgen. Die Pläne für die staatlich geförderte private Altersvorsorge sind in jedem Fall eine deutliche Verbesserung zum bisherigen Riester-System. Denn sie versprechen eine höhere Rendite – insbesondere, wenn Sie auf das Altersvorsorgedepot setzen. Durch die Steuerfreiheit der Gewinne und das zusätzliche Geld vom Staat könnte sich das neue Depot sogar stärker rentieren als ein rein privater ETF-Sparplan ohne Förderung. Allerdings ist dieser die flexiblere Alternative, was den Zugriff aufs angesparte Kapital angeht. Spannend wird auch sein, ob die Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot gedeckelt werden. Sollte dem nicht so sein, würde es noch eine Spur attraktiver. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, ist nicht verpflichtet, ihn auf das neue System umzustellen. Die Verträge haben Bestandsschutz. Für einige Sparer kann es sinnvoll sein, beim alten Vertrag zu bleiben. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie sich das Geld bereits mit 63 Jahren auszahlen lassen wollen oder wenn Sie einen alten Vertrag mit guten Konditionen besitzen.