BtM-Rezept: Menge kann geändert werden (Apotheke-Adhoc)
Liegt ein BtM-Rezept in der Apotheke vor und die Mengenangabe muss korrigiert werden, ist dies in der Apotheke, nach Arztrücksprache, möglich. Das gilt auch für die Beladungsmenge bei Pflastern. Grundlage ist der Rahmenvertrag. Auch bei BtM-Rezepten