Kriminelle Vereinigung per Telegram: Reichsbürger verurteilt (T-online)
In einem bemerkenswerten Urteil wertet das Landgericht München I den Betrieb eines Telegram-Kanals als Betätigung in einer kriminellen Vereinigung: weil Zweck die Begehung von Straftaten gewesen sei. Per Telegram-Kanal soll ein sogenannter