Lehmann im „Kettensägen“-Prozess zur Kasse gebeten
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Im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge hat das Landgericht München II den ehemaligen deutschen Fußball-Teamtorhüter Jens Lehmann zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt. Der 54-Jährige hatte mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn in seinem Haus am Starnberger See angesägt.