Zu nah, zu schnell überholt: Wenn der Radler dem Jogger Schmerzensgeld zahlen muss
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Flott unterwegs sein - das wollen Jogger und Radler gleichermaßen. Doch wenn sie sich einen Weg teilen, ist erhöhte Vorsicht angebracht. Das gilt speziell für Radfahrer, wie ein Urteil zeigt.