Zuerst die Verfassung. Dann der Kanzler.
WIEN. Das Wahlprogramm der FPÖ ist glasklar: Sie will Österreichs Staatswesen umbauen. Dabei zielt sie auf die Architektur unserer Verfassung. Deren Schutz ist Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs. Aber kann auch er »umgebildet« werden?