Urteil am Landessozialgericht: Keine Brustverkleinerung für einen Mann
Ein Versicherter wollte eine Operation auf Kosten der Krankenkasse. Darauf hat er aber keinen Anspruch, weil die Brustvergrößerung bei ihm keine Krankheit ist.
Ein Versicherter wollte eine Operation auf Kosten der Krankenkasse. Darauf hat er aber keinen Anspruch, weil die Brustvergrößerung bei ihm keine Krankheit ist.