GASTKOMMENTAR - Umgang mit Schwerstverbrechern – forensische Prognosen und der Nullrisiko-Mythos
Die gesetzlichen Grundlagen sind heute ausreichend, um das Risiko schwerer Rückfallstraftaten von Gewalt- und Sexualstraftätern zu minimieren. Allerdings sollte im Zweifelsfall nicht eine therapeutische Massnahme, sondern eine Verwahrung angeordnet werden.