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Landtagswahl: AfD wittert Betrug in Sachsen – Das steckt dahinter

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Bei der Landtagswahl in Sachsen lösen merkwürdige Wahlbeteiligungen Spekulationen im Netz aus. Es gibt jedoch eine simple Erklärung dafür. Nach der Landtagswahl in Sachsen hat das Ergebnis einiger Gemeinden Betrugsvorwürfe ausgelöst. So weist die Landeswahlleitung für Strehla im Wahlkreis Meißen 1 eine Wahlbeteiligung von 103,5 Prozent aus. Es gibt zwar nur 3.049 Wahlberechtigte, aber dafür haben 3.156 Menschen gewählt. "Das muss man erstmal hinbekommen", schreibt der bayerische AfD-Politiker Andreas Winhart dazu auf X. Unter dem Beitrag sehen einige Nutzer einen größeren Zusammenhang. "Briefwahl dient dem Wahlbetrug", meint einer. "Vermutlich auch wieder ein 'Softwarefehler'", schreibt ein anderer und spielt damit auf den tatsächlichen Softwarefehler an, den die Landeswahlleitung am Montag einräumen musste. "Selbst zu DDR-Zeiten schaffte man keine 100 Prozent", frotzelt ein Dritter. Warum es zu einer Wahlbeteiligung von über 100 Prozent kommt Tatsächlich liegt die Diskrepanz jedoch an einem anderen Umstand, der auch Orte in Wahlkreisen in ganz Sachsen betrifft. Der Grund ist relativ simpel und hat etwas mit der Briefwahl zu tun. Weil nicht jede kleine Gemeinde eine eigene Briefwahlstelle hat, werden die per Brief eingeschickten Stimmen an zentralen Orten gesammelt. Im konkreten Fall wurde jede in den kleineren Orten bei Strehla abgeschickte Stimme in die größere Gemeinde gesendet und dort gezählt. Keine Hinweise für einen Betrugsverdacht "Die Briefwähler und ihre abgegebenen Stimmen gehen dann in das Gemeindeergebnis der durchführenden Gemeinde ein", schreibt Landeswahlleiter Martin Richter in einer Pressemitteilung. "Da sich die Zahl der Wahlberechtigten in dieser Gemeinde aber nicht verändert, kann es zu einer Wahlbeteiligung von über 100 Prozent kommen." In Schönfeld im Wahlkreis Meißen II ist dieser Effekt sogar noch größer als in Strehla. Dort liegt die Wahlbeteiligung bei 131,5 Prozent. Es gibt 1.428 Wahlberechtigte, aber 1.878 Wähler. Die vom Landeswahlleiter veröffentlichten Wahlergebnisse mögen also zunächst erstaunlich wirken – einen Betrugsverdacht nähren sie allerdings nicht.