Bundessozialgericht bekräftigt Krankheitswert von Leidensdruck Transsexueller (aerzteblatt.de)
Kassel – Der psychische Leidensdruck transsexueller und nicht binärer Menschen kann Krankheitswert haben. Das stellte das Bundessozialgericht ( BSG ) heute in Kassel klar. Als Konsequenz muss der Gemeinsame Bundesausschusses ( G-BA ) eine