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Август
2024

Begleitetes Trinken: Suchtbeauftragter fordert: Alkohol erst ab 18

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Jugendliche dürfen in Begleitung Sorgeberechtigter etwa Bier oder Wein trinken. Das geht dem Bundesdrogenbeauftragten deutlich zu weit. Denn: Alkohol schadet - egal, wie viel man trinkt.