Höckes Revisionismus ist zu Recht ein Fall für den Verfassungsschutz
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Es ist belegt, dass der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke immer wieder Geschichtsrevisionismus betreibt. Der Verfassungsschutz stuft dies als Teil eines rechtsextremen Weltbildes ein. Das Gerichtsurteil ist richtig, die Terminierung allerdings unklug.