Richtig einstellen reicht nicht – Bußgeld droht: So darf eine Parkscheibe nicht aussehen! (auto-motor-und-sport.de)
Foto: Stadt Germering 16 Bilder 16 Bilder Grundsätzlich ist für das Aussehen nämlich das Bild 291 der StVO sowie die 1981 festgelegten Vorgaben maßgeblich. Demnach muss die Parkscheibe blau sein und über ein weißes drehbares Zifferblatt mit Stunden-