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Август
2024

Krankengeld für Selbstständige: So sichern Sie Ihren Anspruch ab

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Selbstständige genießen viele Freiheiten, sind aber im Krankheitsfall oft finanziell schlecht abgesichert. Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen sie selbst aktiv werden. Gern werden die Vorteile von Selbstständigen und Freiberuflern hervorgehoben: Sie müssen sich keinem nervenden Chef unterordnen, können ihre Arbeitszeit frei einteilen, an jedem Ort der Welt arbeiten und haben die beste Work-Life-Balance. Doch ganz so schön ist die Welt der Selbstständigen dann doch nicht. Auch sie können krank werden. Und da das Einkommen ausschließlich von der eigenen Arbeitskraft abhängt, kann es schnell zu Ausfällen kommen, die Lücken in die Haushaltskasse reißen. Um sich abzusichern, sollten Selbstständige und Freiberufler Anspruch auf Krankengeld haben. Dieser Anspruch besteht nicht automatisch. Um Krankengeld zu erhalten, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und sich aktiv darum kümmern. Dies sind die wichtigsten Punkte. Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse Neben der Möglichkeit für Selbstständige und Freiberufler, sich in einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern, besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern. Die Beiträge zur GKV werden einkommensabhängig berechnet. Das heißt, der Beitragssatz richtet sich nach der Höhe des Einkommens . Auch Einkünfte aus Mieteinnahmen und Kapitalerträgen werden berücksichtigt. Bei Selbstständigen und Freiberuflern berechnet die Krankenkasse Ihre Beiträge zunächst vorläufig. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des aktuellsten Einkommensteuerbescheids. Den müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sollte noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegen, schätzt die Krankenkasse anhand geeigneter Unterlagen Ihren Betriebsgewinn und legt den zu zahlenden Beitrag fest. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeitrag beträgt 185 Euro (Stand: 2024) und beruht auf der Mindestbemessungsgrundlage von 1.178,33 Euro pro Monat. Bei dem ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent haben freiwillig Versicherte keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie haben aber die Möglichkeit, mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent das gesetzliche Krankengeld zu erhalten. Schwangere haben außerdem nur dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld vor und nach der Entbindung. Wichtig zu wissen: Nach § 44 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V (SGB V) hat ein "hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger" Anspruch auf Krankengeld, wenn er "gegenüber der Krankenkasse erklärt, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (Wahlerklärung)". Sie müssen also als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter das Krankengeld explizit beantragen und zahlen einen um 0,6 Prozent erhöhten Beitrag. Die Kasse darf die Zustimmung nicht verweigern. Auszahlung des Krankengeldes Am 43. Tag, nachdem die Arbeitsunfähigkeit durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellt wurde, erhalten Sie einen Einkommensersatz. Selbstständige haben sogar die Möglichkeit, mit der Krankenkasse einen früheren Leistungsbeginn zu vereinbaren, und zwar ab dem 15. oder 22. Tag. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoentgelts, sofern es der Beitragsberechnung unterliegt, aber maximal 90 Prozent des Nettolohns. Die Berechnung des Krankengeldes erfolgt analog zu der Berechnung des Krankengeldes für Arbeitnehmer. Schritt für Schritt: So beantragen Sie Krankengeld Menschen mit Vorerkrankungen haben ebenso Anspruch auf Krankengeld, da es ohne vorherige Gesundheitsprüfung oder spezifische Fragen zur eigenen Gesundheit beantragt werden kann. Sie müssen keine Ablehnungen oder erhöhte Beiträge fürchten. Höchstgrenze und Dauer der Zahlung Allerdings gibt es eine Obergrenze: Bei der Berechnung wird das Einkommen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Diese liegt bei 5.175 Euro pro Monat oder 62.100 Euro pro Jahr (Stand: 2024). Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag . Ein Kalendermonat wird dabei mit 30 Tagen angesetzt. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Auch bei wiederholter Erkrankung mit unterschiedlichen Diagnosen bleibt es bei dieser Regelung. Der Bezug von Krankengeld endet, sobald Sie wieder gesund und arbeitsfähig sind, die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen erreicht ist oder Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet. Nachteile des Krankengeldes für Selbstständige Wenn Sie sich für einen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse entscheiden, binden Sie sich für drei Jahre an die Kasse. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist in dieser Zeit nicht möglich. Wenn Selbstständige ihre Arbeit nach mehr als sechs Wochen Pause wieder aufnehmen, unterbrechen sie ihren Krankengeldbezug. Müssen sie ihre Arbeit aufgrund einer erneuten Krankheit erneut unterbrechen, werden sie für sechs Wochen vom Krankengeldbezug ausgeschlossen. Das kann zu finanziellen Engpässen führen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (OPD) kritisiert diese Praxis der Krankenkassen als ungerecht und rechtswidrig. Sie verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von 2019, das eine Gleichbehandlung von Selbstständigen und Angestellten fordert. Alles Wichtige auf einen Blick Ohne den Wahltarif zu beantragen, haben freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige oder Freiberufler keinen Anspruch auf Krankengeld. Mit dem Krankengeld-Wahltarif können Sie Ihre Absicherung bereits ab dem 15. oder 22. Krankheitstag festlegen. Wenn Sie den Wahltarif beantragen, verpflichten Sie sich für eine Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse für mindestens drei Jahre. Innerhalb der drei Jahre ist kein Krankenkassenwechsel möglich. Mit dem Wahltarif zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (Stand: 2024). Die genauen Beiträge können jedoch je nach Krankenkasse und dem ausgewählten Tarif variieren. Die Höhe des Krankengeldes berechnet sich aus der Höhe Ihres monatlichen Einkommens. Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Sie, wenn Sie kein Einkommen beziehen, was gerade bei Neugründung Ihres Unternehmens oder dem Beginn Ihrer Selbstständigkeit der Fall sein kann. Wenn Sie während des Krankengeldbezuges Geld mit Ihrer Selbstständigkeit verdienen, wird das Krankengeld entsprechend angepasst. Achten Sie also darauf, denn sonst könnten Sie am Ende weniger Geld zur Verfügung haben, als ohne den Antrag auf Krankengeld. Erzielt Ihr Unternehmen, etwa eine offene Handelsgesellschaft (oHG), während Ihrer Krankheit weiterhin Einnahmen, entfällt das Krankengeld. Haben Sie mit Ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit keinen Gewinn aus dem letzten Steuerjahr erzielt, haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei einem Geschäftsjahr mit Verlust könnte das problematisch sein. Das Krankengeld ist eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Bedeutet: Sie müssen auf das Krankengeld selbst keine Einkommensteuer zahlen. Das Krankengeld erhöht jedoch Ihren persönlichen Steuersatz für Ihr übriges Einkommen ( mehr dazu hier ). Daher ist es wichtig, das Krankengeld in der Steuererklärung korrekt anzugeben, um die möglichen Auswirkungen auf die Steuerlast zu berücksichtigen. Das Krankengeld wird längstens 78 Wochen gezahlt. Sollten Sie danach noch immer krankgeschrieben sein und kein Einkommen erzielen, müssen Sie auf andere finanzielle Quellen zurückgreifen.