Gericht verlängert Nachlassstundung für Spital Wetzikon (Aargauer Zeitung)
Die Gnadenfrist dauert nun bis 30. Dezember. Im Oktober will das Spital ein Sanierungskonzept vorlegen. Das Bezirksgericht Hinwil hat die Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon bis zum 30. Dezember verlängert. Das Spital erhält somit mehr Zeit