Arzneimittel-Abgabe: Gewissenskonflikte sind irrelevant (Pharmazeutische Zeitung)
Wer den Apothekerberuf ausübt, unterliegt einem umfassenden staatlichen Versorgungsauftrag – auch bei OTC-Produkten. Nichtabgabe aus Gewissengründen ist verboten. Das hat das Berufsobergericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht