"Finanztest" klärt auf: Anleitung: So ändern Sie bald Geschlechtseintrag und Vornamen (n-tv)
Ab dem 1. November wird es in Deutschland möglich sein, den ab Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag auf Antrag zu berichtigen. Auch der Vorname kann in diesem Zuge geändert werden - dem neuen Selbstbestimmungsgesetz sei Dank. Die Zeitschrift