Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin rechtskräftig (derStandard)
Der deutsche Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. für rechtskräftig erklärt. F. hatte von 1943 bis 1945 im Konzentrationslager Stutthof gearbeitet. Wegen Beihilfe zum Mord in mehr als zehntausend Fällen war