BGH bestätigt Urteil gegen KZ-Sekretärin: Alter und Wegschauen schützen nicht vor Strafe
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Das Urteil ist historisch und sendet Signale in die Gegenwart, kommentiert Thoralf Cleven.