Kein Kündigungsschutz durch Partnerapotheken (Apotheke-Adhoc)
Wenn Apothekerfamilien mehrere Apotheken führen, können Verbünde entstehen, die beispielsweise gemeinsam einkaufen oder sich im Tagesgeschäft gegenseitig aushelfen. Solange die Apotheken getrennt geführt werden, werden die Filialen arbeitsrechtlich