Elektronische Krankmeldung nicht angekommen: Das können Sie jetzt tun
Die elektronische Krankmeldung reduziert die Bürokratie. Schlägt die Übermittlung jedoch fehl, ruht das Krankengeld. Wir erklären, was dann hilft. Seit Januar 2023 ist der bisherige gelbe Krankenschein Geschichte. Die Krankmeldung erfolgt nun digital. Die Arztpraxen sind in der Pflicht, die Meldung ordnungsgemäß zu erledigen. Sie stellen sich aber die Frage, was passiert, wenn die Übermittlung fehlschlägt oder vergessen wird? Hier erfahren Sie, wie die elektronische Übertragung der Krankschreibung funktioniert und was Sie tun können, wenn diese nicht ankommt. Änderungen mit der digitalen Krankschreibung Wer bisher krankgeschrieben wurde, hat den "gelben Schein" bekommen. Dieser enthielt drei Bescheinigungen für den Versicherten selbst, den Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenkasse. Der Versicherte musste die Scheine selbst einreichen. Damit ist nun Schluss. Seit Anfang 2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung , kurz eAU. Die Arbeitgeber rufen die Bescheinigung selbstständig bei der zuständigen Krankenkasse ab. Als gesetzlich Versicherter müssen Sie nichts mehr tun. Was passiert, wenn die Übertragung der Krankmeldung fehlschlägt? Sorgen Internetprobleme dafür, dass die Übertragung nicht zeitnah stattfinden kann, werden die Daten durch die Software der Arztpraxis gespeichert und der Versand erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Kommt es zu technischen Problemen und längeren Verzögerungen, greifen die Arztpraxen auf den Papierausdruck zurück. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie dann einen Ersatzausdruck und müssen wieder aktiv werden, um den Ausdruck der Krankenkasse umgehend zukommen zu lassen. Die Daten können in diesem Fall von den Kassen mit einem Barcode versehen werden und liegen den Arbeitgebern dann wieder in digitaler Form vor. Mögliche Fehler bei der Datenübertragung Für die Übermittlung der Daten wurde eine Telematik-Infrastruktur mit hohem Sicherheitsstatus eingerichtet. Die Datenübertragung erfolgt komplett verschlüsselt. Wollen Arbeitgeber die Daten abfragen, wird zunächst geprüft, ob eine Berechtigung dafür vorliegt. Kommen die Bescheinigungen nicht an, gestaltet sich die Fehlersuche allerdings schwierig. Technische Ursachen bei Arbeitgebern oder der Kasse können nicht ausgeschlossen werden. Es ist auch möglich, dass der Arzt die Übermittlung versäumt hat. Werden falsche Krankheitszeiträume abgefragt, wird lediglich eine Fehlermeldung übermittelt. Weitere Hinweise fehlen. Schlimmstenfalls kann es also dazu führen, dass Beschäftigte zu Unrecht eines unentschuldigten Fehlens bezichtigt werden. Lohnfortzahlungen können ebenfalls gefährdet sein, da Krankmeldungen dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Abwesenheit vorliegen müssen. Einige Personalabteilungen stellen es ihren Mitarbeitern daher frei, zusätzlich die Krankschreibung in Papierform bei der zuständigen Kasse auch weiterhin einzureichen.