Regierung einig: Heirat erst ab 18 Jahren, Cousinen-Ehen werden verboten
Bisher durften Personen ab 16 auch dann heiraten, wenn ein Gericht sie auf ihren Antrag hin für ehefähig erklärt.
Bisher durften Personen ab 16 auch dann heiraten, wenn ein Gericht sie auf ihren Antrag hin für ehefähig erklärt.