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Август
2024

Frage nach Wohnsitzpflicht: Ständerat Stockers Zuhause wird Fall fürs Bundesgericht

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Der Beschwerdeführer ist überzeugt, dass der Schaffhauser Ständerat bei seiner Wahl in Zürich gelebt hat. Nach der Ablehnung vor Obergericht zieht er den Fall weiter.