Recht: Erbschaftsteuer-Entscheidung empört die Branche (ahgz.de)
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass das sogenannte