Nach Konzertabsage: Nur theoretischer Anspruch auf Schadensersatz
LINZ/WIEN. Nachdem die drei Taylor Swift-Konzerte, die von Donnerstag bis Samstag in Wien hätten stattfinden sollen, abgesagt wurden, stellt sich die Frage nach Ansprüchen auf Schadensersatz. Die Aussicht auf Zahlungen vonseiten der mutmaßlichen Terroristen sei wohl aussichtslos, sagt Andreas Riedler, Professor für Zivil- und Versicherungsrecht an der JKU.