Apotheken müssen Impressum prüfen (Apotheke-Adhoc)
Viele Vor-Ort-Apotheken sind auch digital präsent. Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) muss die Webseite unter Umständen angepasst werden. Es geht um das Impressum. Bislang waren die Pflichtangaben zum Impressum in § 5