Party im Krankenstand: Arbeitgeber muss zahlen
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Eine deutsche Arbeitnehmerin wurde bei einer Gartenparty und „fröhlich bummelnd“ in der Leipziger Innenstadt gesichtet – obwohl sie zu genau dieser Zeit eigentlich offiziell im Krankenstand war. Sie verlor daher ihren Job: Jetzt muss ihr Arbeitgeber ihr aber Urlaubsersatz auszahlen.