Justiz | Stutthof-Prozess gegen Irmgard F.: Die letzte Chance, Holocaust-Beihelfer zu verurteilen
Irmgard F. ist – als sogenannte KZ-Sekretärin – der Beihilfe zum Massenmord schuldig. So sieht es das Landgericht Itzehoe. Der Bundesgerichtshof muss nun über die Revision der Angeklagten entscheiden. Er kann mit seiner Entscheidung nicht nur die Vorinstanz bestätigen – das Landgericht Itzehoe. Wichtiger noch, er hat die Chance, die eigene Kehrtwende in der Rechtsprechung zu den NS-Verbrechen nunmehr vollständig zu vollziehen. Das wäre einerseits richtig und gerecht. Andererseits käme diese Vollendung der Kehrtwende spät, fast zu spät. Die meisten Betroffenen sind verstorben.
Unbehelligte NS-Verbrecher
Zu viele NS-Verbrecher konnten unbehelligt von Strafverfolgung in der Bundesrepublik leben und in Frieden sterben. Das hat auch mit de
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